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Wer sich ausschließlich auf einmal Gelerntes verlässt, kann in der Arbeitswelt schnell an seine Grenzen stoßen. Kaum ein Bereich, in dem einem nicht immer wieder neue technische, organisatorische oder kommunikative Herausforderungen begegnen. Dies erfordert von Berufstätigen die Bereitschaft zu lebenslangem Lernen, um die erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen aufzufrischen, anzueignen oder zu aktualisieren. Mit dem Bildungsurlaubsgesetz unterstützt der Staat die Initiative von Arbeitnehmer*innen zu lebenslangem Lernen. Bildungsurlaube sind nach dem jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz des Bundeslandes anerkannte berufliche Fortbildungen. Während eines Bildungsurlaubs werden Arbeitnehmer*innen unter Fortzahlung des Gehalts beurlaubt. In Niedersachsen besteht zum Beispiel der Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Kalenderjahr.

Petra Cassens
Koordination Anmeldung, Information zur Organisation
Tel.: (04931) 1870-183,
p.cassens(at)kvhs-norden.de

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